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Seit Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer das Recht, die Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters zu fordern. Um nach dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz (auch WEG) ein zertifizierter Verwalter zu werden, muss eine Prüfung vor einer IHK abgelegt werden. Personengruppen wie beispielsweise Volljuristen und Immobilienkaufleute