Energiekosten zählen zu den wesentlichen laufenden Ausgaben in der professionellen Haus- und Immobilienverwaltung. Gleichzeitig erreichen Verwaltungen regelmäßig Rückfragen von Eigentümern, Beiräten oder Mietern zur Höhe und Struktur der Energiepreise.
Mit diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, wie sich der Energiepreis zusammensetzt, welche Bestandteile beeinflussbar sind und welche Kosten gesetzlich oder regional vorgegeben werden. Die folgende Übersicht basiert auf einer beispielhaften Nettokalkulation und dient der transparenten Einordnung.
Die drei zentralen Bestandteile des Energiepreises
Der Energiepreis setzt sich grundsätzlich aus drei Kostenblöcken zusammen:
- Reiner Energiepreis und Grundpreis des Lieferanten
- Netzbetriebskosten und Messstellenbetrieb
- Steuern, Abgaben und Umlagen
Diese Struktur ist bei allen Energieversorgern identisch und bildet die Grundlage der Strom- und Gasabrechnung.
Reiner Energiepreis & Grundpreis – der verhandelbare Anteil
Der reine Energiepreis (Arbeitspreis) sowie der lieferantenseitige Grundpreis werden vom Energieversorger festgelegt.
Dies ist der einzige Bestandteil, auf den Haus- und Immobilienverwaltungen durch einen Anbieterwechsel oder eine professionelle Ausschreibung Einfluss nehmen können.
Entscheidend sind dabei u. a.:
- Verbrauchsstruktur und Abnahmemengen
- Vertragslaufzeiten und Preisfixierungen
- Marktzeitpunkt der Beschaffung
Genau hier liegt das wirtschaftliche Optimierungspotenzial.
Netzbetriebskosten & Messstellenbetrieb – standortabhängig, nicht verhandelbar
Die Kosten für Netzbetrieb und Messstellenbetrieb werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt.
Netzbetriebskosten
- abhängig vom Standort der Immobilie
- abhängig vom Verbrauch
- bei allen Lieferanten identisch
- nicht verhandelbar
Typische Bestandteile:
- Netzgrundkosten: ca. 60–90 € pro Jahr
- Arbeitspreis Netznutzung: ca. 9–11 ct/kWh
Messstellenbetrieb
- abhängig vom verbauten Zähler
- ca. 20–170 € pro Jahr
Diese Kosten müssen korrekt in die Nebenkostenabrechnung einbezogen werden, können jedoch nicht beeinflusst werden.
Steuern, Abgaben und Umlagen – gesetzlich geregelt
Ein weiterer Teil des Energiepreises entfällt auf staatlich festgelegte Kostenbestandteile, die bundesweit gelten:
- Stromsteuer
- Konzessionsabgabe (kommunal abhängig)
- KWKG-Umlage
- Offshore-Netzumlage
- StromNEV-Umlage
Diese Posten sind:
- gesetzlich vorgegeben
- bei allen Versorgern identisch
- nicht verhandelbar
Beispielrechnung – Zusammensetzung des Energiepreises
Beispiel
- reiner Energiepreis = 12,00 ct/kWh
- reiner Grundpreis = 20,00 €/a
- Steuern, Abgaben, Umlagen = 5,106 ct/kWh
- Konzessionsabgabe = (0,11)
- KWKG Umlage = (0,446)
- Energiesteuer Strom = (2,05)
- EEG Umlage = (0,00)
- Abschaltbare Lasten-Umlage = (0,00)
- Offshore Umlage = (0,941)
- StromNEV Umlage = (1,559)
- Netzbetriebskosten
- Grundpreis = 80 €/a
- Arbeitspreis = 10,90 ct/kWh
- Messstellenkosten = 23 €/a
Ergebnis (netto)
- Arbeitspreis Netto = 28,006 ct/kWh
- Grundpreis Netto = 123,00 €/a
Einordnung:
Verhandelbar sind ausschließlich der reine Energiepreis und der lieferantenseitige Grundpreis.
Alle übrigen Kostenbestandteile sind fest vorgegeben.
Bedeutung für Haus- und Immobilienverwaltungen
Gerade bei Mehrfamilienhäusern und größeren Liegenschaften wirkt sich bereits eine geringe Abweichung im reinen Energiepreis deutlich auf die Jahreskosten aus. Ein transparentes Verständnis der Preisstruktur erleichtert:
- die Kommunikation mit Eigentümern und Beiräten
- wirtschaftlich fundierte Beschlussvorlagen
- die langfristige Optimierung der Energiebeschaffung
Unser Ansatz als unabhängiger Energiemakler
Wir unterstützen Haus- und Immobilienverwaltungen bei der:
- Analyse bestehender Energieverträge
- objektiven Marktübersicht und Angebotsvergleichen
- strukturierten Ausschreibung von Strom- und Gaslieferungen
- langfristigen, planbaren Energiebeschaffung
Unser Fokus liegt auf Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Entlastung der Verwaltung.
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