Versorgungsverträge setzen sich aus den reinen Energiekosten- Abgaben, Umlagen und Steuern- sowie der klassischen Mehrwertsteuer zusammen.
Jene Abgaben, Steuern und Umlagen für die Energiekosten werden zumeist jährlich angepasst und betreffen alle Versorger, überall gleichermaßen. Die Energieversorger haben auf diese Zusatzkosten keinen Einfluss. Was ändert sich für 2024 im Vergleich zu den Vorjahren?
Gas
- Speicherumlage > für die Einhaltung der Füllstände der verfügbaren Gasspeicher
- 2024: 0,186 ct/kWh
- 2023: 0,059 ct/kWh
- 2022: 0,059 ct/kWh (ab 1.10.’22)
- CO2-Abgabe > Anreiz zur Minimierung des CO2 Ausstoßes
- 2024: 0,8163 ct/kWh
- 2023: 0,5441 ct/kWh
- 2022: 0,5461 ct/kWh
- Konzessionsabgabe > Variabel für die Nutzung und Verlegung der Strom und Gasleitungen auf den öffentlichen Straßen und Wegen. Sondervertragskunden profitieren von einer deutlich reduzierten Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh.
- Erdgassteuer > unverändert 0,55ct/kWh
- Bilanzierungsumlage > Finanzierung des Ausgleichs von unplanmäßigen Schwankungen im Netzbetrieb durch unterschiedlich starke Verbrauchsstellen
- RLM Bilanzierungsumlage 0,00 ct/kWh (RLM = Regulierte-Leistungs-Messung)
- SLP Bilanzierungsumlage 0,00 ct/kWh (SLP = Standard-Last-Profil)
- Netznutzungsentgelt > Variabel, für die Netznutzung und Durchleitung des Gases
- Mehrwertsteuer > wird am 31.03.2024 wieder von 7% auf 19% ansteigen.
Strom
- Konzessionsabgabe > Variabel für die Nutzung und Verlegung der Strom und Gasleitungen auf den öffentlichen Straßen und Wegen. Die Obergrenzen liegen bei 1,32 ct/kWh bei Gemeinden bis 25.000 Einwohnern und bis zu 2,39 ct/kWh bei Gemeinden mit über 500.000 Einwohnern.
- KWKG-Abgabe > Für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, welche gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen
- 2024: 0,275 ct/kWh
- 2023: 0,357 ct/kWh
- 2022: 0,378 ct/kWh
- Offshore-Netzumlage > Deckung der Netzanschlusskosten bzw. Entschädigungszahlungen für Unterbrechungen bei Offshore-
- 2024: 0,656 ct/kWh
- 2023: 0,591 ct/kWh
- 2022: 0,419 ct/kWh
- §19 StromNEV-Umlage > Ausgleich der entgangenen Erlöse, die aus der Gewährung eines individuellen Netzentgelts für bestimmte Letztverbraucher resultieren
- 2024: 0,643 ct/kWh
- 2023: 0,417 ct/kWh
- 2022: 0,437 ct/kWh
- A§ 18 ABLAV BSCHALTBARE LASTEN
- 2024: 0,0 ct/kWh
- 2023: 0,003 ct/kWh
- 2022: 0,003 ct/kWh
- Stromsteuer > unverändert 2,05 ct/kWh
- Netznutzungsentgelt > Variabel, für die Netznutzung und Durchleitung des Stroms
- Mehrwertsteuer 19%