Was Mieter, Eigentümer und Verwalter ab dem 6. Juni 2025 beachten müssen

Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz
veröffentlicht am: 6. Juni 2025

Zum 6. Juni 2025 tritt eine weitreichende Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) in Kraft. Diese betrifft insbesondere Mieter, Eigentümer und Immobilienverwalter und bringt neue Pflichten im Umgang mit Stromlieferverträgen mit sich. Die wichtigste Neuerung: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind künftig nicht mehr erlaubt. Wer sich nicht rechtzeitig um die Stromversorgung kümmert, riskiert unnötige Mehrkosten.

 

Neue Fristen für Stromanmeldung und -abmeldung

Die Anmeldung beim neuen Stromanbieter muss künftig spätestens zwei Werktage vor dem Einzug erfolgen. Einige Energieversorger verlangen sogar eine Vorlaufzeit von bis zu 14 Tagen. Auch die Abmeldung beim Auszug muss rechtzeitig erfolgen – andernfalls bleibt der Vertrag bestehen, und der bisherige Mieter haftet weiterhin für den Stromverbrauch, selbst wenn er die Wohnung bereits verlassen hat.

Diese Regelung ersetzt die bisherige Praxis, bei der eine rückwirkende Ummeldung bis zu sechs Wochen nach dem Umzug möglich war. Künftig sind nachträgliche Korrekturen von Ein- oder Auszugsterminen ausgeschlossen. Das bedeutet: Wer zu spät kommt, zahlt drauf.

 

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wird die Frist nicht eingehalten, erfolgt automatisch eine Zuweisung zur örtlichen Grundversorgung – oft mit deutlich höheren Strompreisen als bei alternativen Anbietern. Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif ist dann erst nach zwei Wochen möglich.

Besonders kritisch: Der Zählerstand verliert als Abrechnungsgrundlage an Bedeutung. Entscheidend ist künftig der Zeitpunkt der Anmeldung, nicht mehr der tatsächliche Verbrauch ab Einzug. Das kann zu Streitigkeiten führen, wenn der Stromverbrauch nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

 

Verantwortung der Immobilienverwalter

Für Hausverwaltungen und Vermieter bedeutet die Gesetzesänderung: Prozesse müssen angepasst und Mieter frühzeitig informiert werden. Es wird empfohlen, Mieter bereits bei Vertragsabschluss oder Kündigung über die neuen Fristen zu unterrichten. Auch digitale Verwaltungssysteme sollten entsprechend aktualisiert werden, um Fristen zuverlässig zu dokumentieren und weiterzugeben.

 

Technische Neuerung: Stromanbieterwechsel in 24 Stunden

Ein weiterer Meilenstein: Ab dem 6. Juni 2025 muss der Wechsel des Stromanbieters technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die den Wettbewerb stärken und den Anbieterwechsel für Verbraucher vereinfachen soll. Bisher hatten Netzbetreiber und Versorger dafür bis zu drei Wochen Zeit.

 

MaLo-ID ersetzt Zählernummer

Für die Anmeldung beim Energieversorger wird künftig die sogenannte Marktlokationsnummer (MaLo-ID) benötigt. Diese elfstellige Nummer ist auf der Stromrechnung zu finden und eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet. Sie ersetzt in vielen Fällen die bisherige Zählernummer als Referenz und wird zur zentralen Kennziffer im Anmeldeprozess.

 

Fazit: Jetzt handeln und Kosten vermeiden

Die Gesetzesänderung bringt mehr Klarheit und Verbindlichkeit – erfordert aber auch mehr Aufmerksamkeit und rechtzeitiges Handeln. Wer sich nicht früh genug kümmert, zahlt drauf. Mit guter Vorbereitung lassen sich unnötige Kosten und Ärger jedoch leicht vermeiden.

 

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