Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Änderung im europäischen Zahlungsverkehr in Kraft: Bei Überweisungen muss künftig der Kontoinhaber durch die Bank verifiziert werden. Diese Regelung basiert auf Vorgaben des European Payment Council und soll insbesondere Betrugsfälle und Erpressungen verhindern.
Die neue Vorschrift betrifft ausschließlich aktive Überweisungen – also Zahlungen, die man selbst ausführt – sowie Sofortüberweisungen. Lastschriften sind davon nicht betroffen, da sie einem anderen technischen und rechtlichen Prozess unterliegen.
Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift
- Überweisung: Aktiver Zahlungsvorgang ohne automatische Rückerstattungsmöglichkeit.
- Lastschrift: Passiver Vorgang mit einem 8-wöchigen Widerspruchsrecht für den belasteten Kunden. Hier besteht eine rechtliche Grundlage zur nachträglichen Korrektur.
Was bedeutet das für Unternehmen und Vermieter?
Für alle, die Zahlungen empfangen, etwa Vermieter, Hausverwalter oder Dienstleister, wird es entscheidend, dass sie den korrekten Namen des Kontoinhabers kennen und verwenden. Bereits kleine Abweichungen – etwa Tippfehler oder falsche Titel – führen dazu, dass die Überweisung nicht ausgeführt wird.
Das kann zu:
- erhöhtem Nachfrageaufkommen,
- Zahlungsverzögerungen,
- und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.
Empfehlungen zur Vorbereitung
- Information an Mieter und Geschäftspartner über den exakten Wortlaut des Kontoinhabers.
- Prüfung bei ausgehenden Zahlungen, ob der Kontoinhaber korrekt angegeben ist.
- Dokumentation des Kontoinhabers klar und eindeutig in Rechnungen, Verträgen und Zahlungsanweisungen.
Fazit für Vermieter und Eigentümer
Die neue Regelung bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, erfordert aber auch mehr Sorgfalt bei der Eingabe von Zahlungsdaten. Wer frühzeitig informiert und vorbereitet ist, kann unnötige Rückfragen und Zahlungsausfälle vermeiden.
🔗 Weitere Informationen: European Payment Council – Verification of Payee https://www.europeanpaymentscouncil.eu/what-we-do/other-schemes/verification-payee
 
								 
											 
											 
											 
															 
								 
  