Der Smart Meter Rollout in Deutschland nimmt Fahrt auf und markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Digitalisierung unserer Energieversorgung. Smart Meter, auch als intelligente Messsysteme bekannt, sind moderne Stromzähler, die den Energieverbrauch präzise erfassen und diese Daten automatisch an den Messstellenbetreiber übermitteln.
Warum Smart Meter?
Smart Meter spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende. Sie ermöglichen eine effizientere Steuerung von Stromerzeugung und -verbrauch, was angesichts des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien und der zunehmenden Elektrifizierung in den Bereichen Mobilität und Wärme immer wichtiger wird.
Smart Meter Pflicht in Deutschland
Die Smart Meter Pflicht in Deutschland tritt ab 2025 in Kraft und markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Energiewende. Für bestimmte Verbrauchergruppen wird der Einbau dieser intelligenten Stromzähler dann verpflichtend:
- Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
- Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung
- Besitzer von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Elektroautos
Der Rollout soll schrittweise erfolgen, mit dem Ziel, bis Ende 2030 mindestens 95% der betroffenen Verbrauchsstellen auszustatten. Für Haushalte mit einem geringeren Verbrauch bleibt der Einbau zunächst optional, sie haben aber ab 2025 das Recht, einen Smart Meter zu verlangen.
Die Kosten für den Pflichteinbau und Betrieb sind gesetzlich gedeckelt, wobei die jährlichen Gebühren je nach Verbrauch zwischen 20 und 120 Euro liegen. Der Einbau selbst ist in der Regel kostenfrei, allerdings können für notwendige Anpassungen am Zählerschrank Kosten entstehen.
Ziel des Smart Meter Rollouts ist es, die Energieeffizienz zu steigern, den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu verbessern.
Kann ich Smart Meter verweigern?
Nein, in den meisten Fällen können Verbraucher den Einbau eines Smart Meters nicht verweigern. Im Zuge der Digitalisierung der Energiewende hat der Bundestag Verbraucher dazu verpflichtet, den Einbau von intelligenten Messsystemen ohne Widerspruchsrecht zu dulden.
Auch wenn der bestehende Ferraris-Stromzähler ausgetauscht werden muss, ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend. Selbst Stromnutzer, die nicht in diese Kategorien fallen, könnten mit einem Smart Meter ausgestattet werden, wenn der Messstellenbetreiber sich dafür entscheidet. Der schrittweise Einbau soll bis 2032 abgeschlossen sein.
Wer trägt die Kosten für Smart Meter?
Die Kosten für Smart Meter werden zwischen Verbrauchern und Netzbetreibern aufgeteilt, wobei die Netzbetreiber den größeren Anteil tragen. Für Verbraucher gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen, die vom jährlichen Stromverbrauch und der Art der installierten Anlagen abhängen:
- Haushalte mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh pro Jahr zahlen maximal 20 Euro jährlich.
- Bei einem Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh oder bei Besitz einer Photovoltaikanlage zwischen 15 und 25 kWp Leistung beträgt die Obergrenze 50 Euro pro Jahr.
- Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Elektroautos liegt die Grenze bei 50 Euro jährlich.
Der Einbau des Smart Meters ist in der Regel kostenfrei.
Allerdings können bei notwendigen Anpassungen am Zählerschrank Kosten entstehen, die von Hauseigentümern getragen werden müssen.
Ab 2025 können Verbraucher einen freiwilligen Einbau beantragen, wobei hierfür möglicherweise eine einmalige Gebühr fällig wird.