Balkonkraftwerke in der WEG: Sonne tanken leicht gemacht!
Gute Nachrichten für alle Wohnungseigentümer, die schon immer davon geträumt haben, ihren eigenen Strom zu erzeugen:
Seit dem 17. Oktober 2024 ist es viel einfacher geworden, ein Balkonkraftwerk in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu installieren.
Das neue Gesetz macht’s möglich!
Balkonkraftwerke – Was hat sich geändert?
Das neue Gesetz, das am 17. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, bringt wesentliche Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken mit sich:
- Rechtlicher Anspruch: Balkonkraftwerke (auch als Steckersolargeräte bezeichnet) wurden in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Das bedeutet, dass Mieter und Wohnungseigentümer nun einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung zur Installation haben.
- Eingeschränktes Mitspracherecht: Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Sie haben zwar weiterhin ein Mitspracherecht bei der Art und Weise der Anbringung, dürfen den Anspruch aber nicht durch überzogene Vorgaben aushöhlen.
- Gesetzliche Verankerung: Die Änderungen wurden sowohl im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. In § 20 Abs. 2 WEG und § 554 Abs. 1 BGB wurden Steckersolargeräte als privilegierte bauliche Veränderungen aufgenommen.
- Vereinfachte Anmeldung: Bereits seit dem 1. April 2024 reicht eine vereinfachte Anmeldung der Geräte im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus.
- Technische Erleichterungen: Das Solarpaket I, das ebenfalls in Kraft getreten ist, erlaubt nun die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen und den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler.
- Erhöhte Leistung: Die maximal zulässige Leistung am Wechselrichter wurde von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.
Diese Änderungen haben zu einem deutlichen Anstieg der Installationen geführt.
Seit April 2024 wurden über 150.000 neue steckbare Solargeräte installiert, wodurch die Gesamtzahl auf fast 563.000 angestiegen ist. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung von Balkonkraftwerken für die Energiewende und auch für den Klimaschutz.
Balkonkraftwerke – Neue Chancen für grüne Energie
Ein kooperativer Ansatz führt oft zu den besten Ergebnissen für alle Beteiligten. Mit Ihrem WEG Balkonkraftwerk leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern können auch Ihre Stromkosten senken. Ein Gewinn für Sie und die Umwelt!
Es kann sinnvoll sein, die richtigen Schritte zu gehen:
Informieren Sie Ihre WEG
Bereiten Sie einen detaillierten Antrag für die nächste Eigentümerversammlung vor. Sammeln Sie Informationen über die Vorteile von Balkonkraftwerken, wie Energieeinsparungen und Umweltschutz. Erstellen Sie eine Präsentation mit Bildern und Zahlen, die zeigen, wie die Anlage aussehen wird und welche Einsparungen möglich sind. Seien Sie bereit, Fragen zu beantworten und Bedenken auszuräumen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind Ihre Chancen auf Zustimmung.
Seien Sie kompromissbereit
Zeigen Sie Verständnis für die Anliegen der anderen Eigentümer. Vielleicht haben sie Bedenken bezüglich der Optik oder der Sicherheit. Bieten Sie Lösungen an, wie die Anlage möglichst unauffällig installiert werden kann. Diskutieren Sie verschiedene Montageoptionen und Farbvarianten, die sich gut in die Fassade einfügen. Seien Sie offen für Vorschläge zur Platzierung und zur regelmäßigen Wartung. Ein kooperativer Ansatz kann viele Bedenken zerstreuen.
Holen Sie die Zustimmung ein
Nach der Versammlung ist es wichtig, eine schriftliche Genehmigung zu erhalten. Lassen Sie den Beschluss im Protokoll der Eigentümerversammlung festhalten. Falls es Auflagen gibt, wie zum Beispiel bestimmte Installationsvorgaben oder regelmäßige Überprüfungen, sollten diese ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation schützt Sie und die WEG vor zukünftigen Missverständnissen.
Installation und Anmeldung
Sobald Sie die Zustimmung haben, können Sie mit der Installation beginnen. Beauftragen Sie einen qualifizierten Fachbetrieb, um sicherzustellen, dass alles vorschriftsmäßig installiert wird. Vergessen Sie nicht, Ihr Balkonkraftwerk beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Dies ist in der Regel ein einfacher Online-Prozess. Zusätzlich müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dies ist wichtig für die rechtliche Absicherung und um von möglichen Förderungen zu profitieren. Nach der Installation informieren Sie am besten nochmal kurz die WEG, dass alles planmäßig verlaufen ist.
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