Wie bereits im letzten Jahr informieren wir über die Aktualisierungen der Abgaben, Umlagen und Steuern für die Strom- & Gaspreiszusammensetzung.
Wozu ist das wichtig?
Versorgungsverträge setzen sich aus den reinen Energiekosten-Abgaben, Umlagen und Steuer- sowie der klassischen Mehrwertsteuer zusammen.
Jene Abgaben, Steuern und Umlagen für die Energiekosten werden zumeist jährlich angepasst und betreffen alle Versorger, überall gleichermaßen. Die Energieversorger haben auf diese Zusatzkosten keinen Einfluss. Folgende Änderungen gibt es:
Gas
- Speicherumlage > für die Einhaltung der Füllstände der verfügbaren Gasspeicher
- 2025: 0,2990 ct/kWh
- 2024: 0,186 ct/kWh
- CO2-Abgabe > Anreiz zur Minimierung des CO2 Ausstoßes
- 2025: 0,9977 ct/kWh
- 2024: 0,8163 ct/kWh
- Konzessionsabgabe > Variabel für die Nutzung und Verlegung der Strom und Gasleitungen auf den öffentlichen Straßen und Wegen. Sondervertragskunden profitieren von einer deutlich reduzierten Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh.
- Erdgassteuer > weiterhin bei 0,55ct/kWh
- Bilanzierungsumlage > Finanzierung des Ausgleichs von unplanmäßigen Schwankungen im Netzbetrieb durch unterschiedlich starke Verbrauchsstellen
- Jeweils weiterhin bei:
- RLM Bilanzierungsumlage 0,00 ct/kWh (RLM = Regulierte-Leistungs-Messung)
- SLP Bilanzierungsumlage 0,00 ct/kWh (SLP = Standard-Last-Profil)
- Netznutzungsentgelt > Variabel, für die Netznutzung und Durchleitung des Gases
- Mehrwertsteuer > 19%
Damit steigen die Zusatzkosten für Abgaben, Umlagen und Steuern von 1,4926ct/kWh auf 1,8767 ct/kWh.
Strom
- Konzessionsabgabe > Variabel für die Nutzung und Verlegung der Strom und Gasleitungen auf den öffentlichen Straßen und Wegen. Die Obergrenzen liegen bei 1,32 ct/kWh bei Gemeinden bis 25.000 Einwohnern und bis zu 2,39 ct/kWh bei Gemeinden mit über 500.000 Einwohnern.
- KWKG-Abgabe > Für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, welche gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen
- 2025: 0,277 ct/kWh
- 2024: 0,275 ct/kWh
- Offshore-Netzumlage > Deckung der Netzanschlusskosten bzw. Entschädigungszahlungen für Unterbrechungen bei Offshore-2025:
- 0,816 ct/kWh
- 2024: 0,656 ct/kWh
- §19 StromNEV-Umlage > Ausgleich der entgangenen Erlöse, die aus der Gewährung eines individuellen Netzentgelts für bestimmte Letztverbraucher resultieren
- 2025: 1,558 ct/kWh
- 2024: 0,643 ct/kWh
- § 18 Abschaltbare Lastenumlage > unverändert 0,0 ct/kWh
- Stromsteuer > unverändert 2,05 ct/kWh
- Netznutzungsentgelt > Variabel, für die Netznutzung und Durchleitung des Stroms
- Mehrwertsteuer 19%
Ebenfalls erhöhen sich die Zusatzkosten durch die Abgaben, Umlagen und Steuern beim Strom von 3,734 auf 4,811 ct/kWh.