Versorgungsverträge setzen sich aus den reinen Energiekosten- Abgaben, Umlagen und Steuern- sowie der klassischen Mehrwertsteuer zusammen. Jene Abgaben, Steuern und Umlagen für die Energiekosten werden zumeist jährlich angepasst und betreffen alle Versorger, überall gleichermaßen. Die Energieversorger haben auf diese Zusatzkosten