Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter

Zulassungen nach §§ 34c ff GewO
veröffentlicht am: 26. Mai 2025

Viele gewerbliche Vermittlungstätigkeiten in Deutschland unterliegen einer behördlichen Erlaubnispflicht. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 34c ff der Gewerbeordnung (GewO) § 34c GewO. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Seriosität der angebotenen Dienstleistungen sicherzustellen und Verbraucher sowie Geschäftspartner zu schützen.

Im Folgenden geben wir einen strukturierten Überblick über die wichtigsten gewerberechtlichen Zulassungen, die auch die aseco für ihre Tätigkeiten besitzt. Diese Erlaubnisse sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Kunden, die auf eine vertrauensvolle und kompetente Beratung angewiesen sind.

Welche Zulassungen regelt die GewO?

Die §§ 34c bis 34j GewO umfassen verschiedene Erlaubnispflichten für Gewerbetreibende in sensiblen Bereichen. Diese Vorschriften betreffen insbesondere Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Vertrauen der Kunden erforderlich ist. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmäßig durch die zuständigen Behörden überwacht.

Wer fällt unter § 34c GewO – Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Wohnimmobilienverwalter

Die aseco ist als Immobilienmakler und Darlehensvermittler – insbesondere im Bereich der WEG-Finanzierung – tätig. Daher liegen die entsprechenden Erlaubnisse nach § 34c GewO vor.

Tätigkeiten:

  • Vermittlung von Immobilien und Darlehen
  • Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietwohnraum

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Teilweise Nachweis der Sachkunde
  • Berufshaftpflichtversicherung (für Verwalter verpflichtend)

Diese Tätigkeiten erfordern ein hohes Maß an Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein, da sie oft mit erheblichen finanziellen Entscheidungen der Kunden verbunden sind.

Wer fällt unter § 34d GewO – Versicherungsvermittler

Auch im Bereich der Versicherungsvermittlung ist die aseco aktiv. Diese Dienstleistung ergänzt das Angebot für Kunden sinnvoll, insbesondere im Rahmen ganzheitlicher Lösungen in der Immobilienbetreuung.

Tätigkeiten:

  • Vermittlung von Versicherungsverträgen

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkundenachweis
  • Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungsvermittler tragen eine besondere Verantwortung, da sie Kunden bei der Absicherung existenzieller Risiken beraten.

Wer fällt unter § 34f GewO – Finanzanlagenvermittler

Die aseco ist in diesem Bereich derzeit selbst nicht aktiv tätig. Bei Interesse können wir Ihnen kompetente externe Ansprechpartner und Vermittler benennen.

Tätigkeiten:

  • Vermittlung von Finanzanlagen (z. B. Fonds, Beteiligungen)

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkundenachweis
  • Berufshaftpflichtversicherung

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist eine fundierte Beratung im Bereich der Geldanlage von großer Bedeutung.

Wer fällt unter § 34i GewO – Immobiliardarlehensvermittler

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen. Auch hierfür besitzt die aseco die notwendige Zulassung.

Tätigkeiten:

  • Vermittlung von Immobiliardarlehen (z. B. Baufinanzierungen)

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkundenachweis
  • Berufshaftpflichtversicherung

Diese Tätigkeit ist besonders relevant für Privatpersonen, die den Traum vom Eigenheim oder von umfassenden Modernisierungsmaßnahmen verwirklichen möchten.

Allgemeine Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung

Unabhängig vom Tätigkeitsfeld gelten für alle Erlaubnisse nach §§ 34c ff GewO folgende Grundvoraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit: Keine relevanten Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: Keine laufenden Insolvenzverfahren oder Einträge im Schuldnerverzeichnis
  • Sachkundenachweis: Erfolgreiche Sachkunderüfung oder anerkannte Qualifikation
  • Berufshaftpflichtversicherung: Für bestimmte Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben

Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen sicher, dass nur qualifizierte Personen in diesen sensiblen Bereichen tätig werden dürfen.

Was kostet eine Gewerbeerlaubnis?

Die Kosten für eine Gewerbeerlaubnis nach §§ 34c ff GewO variieren je nach Bundesland, Art der Tätigkeit und Unternehmensform. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 300 € und 1.800 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Sachkundeprüfungen, Versicherungen und Registereintragungen.

Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag kann helfen, den Genehmigungsprozess zu beschleunigen und unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Fazit: aseco ist umfassend zugelassen

Die aseco verfügt über alle erforderlichen Zulassungen für ihre Tätigkeiten als Immobilienmakler, Darlehens- und Immobiliardarlehensvermittler sowie Versicherungsvermittler. Damit bieten wir unseren Kunden ein hohes Maß an Sicherheit und Professionalität.

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